AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. 

2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der Giese & Bickel Energie GbR / uns nicht anerkannt, es sei denn, dass die Giese & Bickel Energie GbR / wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt / zustimmen.

3. Die Giese & Bickel Energie GbR / Wir bietet / bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:

Energieberatung im Mittelstand, Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Fördermittelbegleitung.


§ 2 Vertragsschluss & Schriftform

1. Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen.

2. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Auftrages durch den Auftragsgeber zustande.

3. Die / Unsere Angebote der Giese & Bickel Energie GbR / sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.


§ 3 Leistungsumfang

1. Der Leistungsumfang wird zwischen den Parteien durch den Vertrag definiert. Andere als die schriftlich festgelegten Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.

2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.


§ 4 Preise

1. Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird. 


§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 

1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Giese & Bickel Energie GbR / uns schriftlich zugesagt worden sind. 

2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der / unserer Leistungen der Giese & Bickel Energie GbR ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die / Unsere Leistungspflichten der Giese & Bickel Energie GbR ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Giese & Bickel Energie GbR / wir die Verzögerung zu vertreten hat / haben. 

3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Giese & Bickel Energie GbR / uns zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen. 

4. Kommt Giese & Bickel Energie GbR mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen. 


§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit 

1. Die Giese & Bickel Energie GbR wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen. 

2. Sollte für die Giese & Bickel Energie GbR die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung der Giese & Bickel Energie GbR zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten der Giese & Bickel Energie GbR. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die Giese & Bickel Energie GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 60,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte der Giese & Bickel Energie GbR bleiben hiervon unberührt. 


§ 7 Eigentumsvorbehalt 

1. Die von der Giese & Bickel Energie GbR gelieferte Leistung / erstellten Dokumente bleiben Eigentum der Giese & Bickel Energie GbR bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.

2. Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt Dokumente zu vervielfältigen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

3. Die Giese & Bickel Energie GbR behält sich vor, im Falle eines Rücktritts vom Vertrag alle durch ihn erstellten und gelieferten Leistungen unverzüglich vom Auftraggeber heraus zu verlangen.


§ 8 Haftung 

1. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers.

2. Die Giese & Bickel Energie GbR haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt. 

3. Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von Giese & Bickel Energie GbR nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen. 

4. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Giese & Bickel Energie GbR oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Giese & Bickel Energie GbR beruhen; - bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Giese & Bickel Energie GbR oder - einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Giese & Bickel Energie GbR beruhen; - bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) von Giese & Bickel Energie GbR oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden; - wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten. 

5. Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen Giese & Bickel Energie GbR verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet. 

6. Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. 


§ 9 Zahlungsbedingungen 

1. Rechnungen der Giese & Bickel Energie GbR sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto der Giese & Bickel Energie GbR geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich. 

2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Giese & Bickel Energie GbR berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich dem jeweils gültigen Diskontsatz an. 


§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz 

1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Düsseldorf. 

3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Giese & Bickel Energie GbR. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt. 

4. Giese & Bickel Energie GbR ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggeber im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt Giese & Bickel Energie GbR hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen. 


§ 11 Schlußbestimmungen 

1. Sollte die Giese & Bickel Energie GbR in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist Giese & Bickel Energie GbR für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich Giese & Bickel Energie GbR aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, wird Giese & Bickel Energie GbR dies dem Auftraggeber mitteilen. 

2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der Giese & Bickel Energie GbR und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten. 

3. Giese & Bickel Energie GbR ist berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, zu übertragen. 

4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.

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